Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dachservice Meneses Fuentes

Stand: Dezember 2024

Dachservice Meneses Fuentes

Inhaber: Dominik Meneses Fuentes

Bonmannstraße 28

46049 Oberhausen

Deutschland

Telefon: 0173 6605078

E-Mail: [email protected]

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Dachservice Meneses Fuentes (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dachdeckerleistungen, Bautenschutzarbeiten und verwandten Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.

Zahlungsverlauf:

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt folgender Zahlungsverlauf:

  • Anzahlung: Materialpreis + 30% des Montagepreises vor Arbeitsbeginn
  • A-conto-Zahlungen: Während der Bauphase nach Baufortschritt
  • Schlussrechnung: Nach vollständiger Leistungserbringung und Abnahme

Die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

5. Ausführungsfristen

Angegebene Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterungsbedingungen oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass:

  • die Baustelle ordnungsgemäß zugänglich ist
  • erforderliche Anschlüsse (Strom, Wasser) vorhanden sind
  • notwendige behördliche Genehmigungen vorliegen
  • vorhandene Mängel oder Schäden vor Arbeitsbeginn gemeldet werden

7. Gewährleistung

Für erbrachte Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nachbesserung.

Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Behandlung, eigenmächtigen Änderungen oder Reparaturen durch Dritte.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9. Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberhausen, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Weitere rechtliche Informationen

Für Verbraucher gelten zusätzliche Rechte und Informationen:

Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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